ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Patrick Urmann, MBA
Reuterhügel 2, 4101 Feldkirchen an der Donau
Stand: 24. Juli 2026
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinn des § 1 UGB für Leistungen der Unternehmensberatung, Training, Coaching, Workshops, Keynotes und damit zusammenhängende Leistungen von Patrick Urmann, MBA („Auftragnehmer“).
1.2 Nennt das Angebot Patrick Urmann als Anbieter, ist Patrick Urmann Vertragspartner = Auftragnehmer.
1.3 Angebote können auch im Namen eines Partnerunternehmens, insbesondere der puristic marketing GmbH oder der dbrains academy GmbH, gestellt werden. In diesem Fall ist das im Angebot genannte Partnerunternehmen Vertragspartner und Patrick Urmann erbringt die ihm im Angebot zugeordnete Leistung als selbstständiger Leistungserbringer.
1.4 Vertragspartner und Einbeziehung bei Partnerangeboten. Vertragspartner ist der im Angebot eindeutig genannte Anbieter; das Angebot muss Leistung, Preis und Rechnungsaussteller klar ausweisen. Bei Angeboten eines Partnerunternehmens gelten diese AGB für Leistungen von Patrick Urmann nur, wenn das Angebot ausdrücklich auf sie verweist und der Auftraggeber vor Vertragsabschluss die Möglichkeit erhält, ihren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. Anderweitig gelten die AGB des der angebotslegenden Partei.
2. Angebot, Vertragsabschluss und Leistungsinhalt
2.1 Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, schriftliche oder mündliche Bestätigung, Unterzeichnung, Zahlung oder tatsächlichen Leistungsbeginn zustande.
2.2 Art, Umfang, Ziel, Format, Termine, Ort und Honorar der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Änderungen und Zusatzleistungen bedürfen einer Vereinbarung in Schriftform; daraus entstehender Mehraufwand wird nach Vereinbarung, sonst nach dem angebotenen bzw. angemessenen Stundensatz verrechnet.
2.3 Die Leistungen sind grundsätzlich Dienstleistungen bzw. soweit ein bestimmtes Arbeitsergebnis vereinbart ist – Werkleistungen. Der Auftragnehmer schuldet fachgerechtes Vorgehen, aber keinen bestimmten wirtschaftlichen, persönlichen oder organisatorischen Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich zugesagt wurde.
2.4 Coaching ersetzt keine Psychotherapie, medizinische Behandlung, Rechts- oder Steuerberatung. Empfehlungen zu Künstlicher Intelligenz, Software und Prozessen sind anhand der konkreten betrieblichen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen des Auftraggebers zu prüfen. Entscheidungen und Umsetzungen verbleiben in der Verantwortung des Auftraggebers.
3. Partnerunternehmen
3.1 Die puristic marketing GmbH, die dbrains academy GmbH oder andere Partnerunternehmen können Angebote im eigenen Namen stellen und Patrick Urmann mit der Durchführung der darin bezeichneten Leistungen beauftragen. Der Vertragspartner des Auftraggebers ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot.
3.2 Stellt Patrick Urmann das Angebot im eigenen Namen, darf er wiederum fachlich geeignete Mitarbeiter:innen, Spezialist:innen oder Partnerunternehmen zur Leistungserbringung beiziehen. Patrick Urmann bleibt in diesem Fall Vertragspartner.
3.3 Jeder Anbieter haftet und fakturiert nur für den ihm im Angebot zugeordneten Leistungsteil. Patrick Urmann stellt bei einem Partnerangebot nur dann selbst eine Rechnung, wenn dies dort ausdrücklich vorgesehen ist. Eine gemeinsame oder solidarische Haftung besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
3.4 Patrick Urmann verpflichtet von ihm eingesetzte Partner angemessen zu Verschwiegenheit, Datenschutz und zum Schutz von Arbeitsergebnissen. Ist eine Auftragsverarbeitung erforderlich, schließen die Parteien zusätzlich eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Entscheidungen, Ansprechpartner und organisatorischen Voraussetzungen vollständig, richtig und rechtzeitig bereit. Er informiert den Auftragnehmer über Umstände, die Ziel, Ablauf, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit der Leistung beeinflussen können.
4.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass teilnehmende Personen, Mitarbeitervertretungen und sonstige erforderliche Stellen rechtzeitig eingebunden oder informiert werden. Er ist für die rechtmäßige Bereitstellung von Daten und Inhalten verantwortlich.
4.3 Verzögerungen oder Mehraufwand aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen und können nach vorherigem Hinweis zusätzlich verrechnet werden. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
5. Durchführung, Berichterstattung und Termine
5.1 Der Auftragnehmer ist bei der fachlichen und methodischen Durchführung weisungsfrei, soweit nicht Inhalt und Zweck des Auftrags oder zwingende Vorgaben etwas anderes verlangen. Arbeitsort und Arbeitszeit werden projektbezogen vereinbart.
5.2 Leistungen können vor Ort, online oder hybrid erbracht werden. Bei Online-Formaten sorgen beide Parteien in ihrem Bereich für geeignete Technik und eine angemessene Datensicherheit. Vorübergehende Störungen werden nach Möglichkeit behoben oder durch einen Ersatztermin ausgeglichen.
5.3 Ton-, Bild- oder Bildschirmaufnahmen durch den Auftraggeber oder Teilnehmer sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers und aller betroffenen Personen zulässig.
5.4 Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt wurden. Bei höherer Gewalt, Krankheit oder sonstigen unvorhersehbaren, nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen darf der Auftragnehmer einen angemessenen Ersatztermin anbieten. Ist ein Ersatz unzumutbar oder nicht möglich, werden Entgelte für nicht erbrachte Leistungen rückerstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
5.5 Berichte, Präsentationen, Unterlagen und Arbeitsergebnisse werden in der im Angebot vereinbarten Form übergeben. Ein gesonderter Schlussbericht ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Absage und Verschiebung durch den Auftraggeber
6.1 Bei Absage eines verbindlich gebuchten, kalendermäßig bestimmten Termins gelten folgende pauschalierte Stornobeträge vom auf den Termin entfallenden Nettohonorar:
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Fristen |
Stornopauschale |
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29 oder mehr Kalendertage |
keine Stornopauschale |
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15 bis 28 Kalendertage |
25 % |
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8 bis 14 Kalendertage |
50 % |
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ab 7 Kalendertagen oder bei Nichterscheinen |
100 % |
7. Honorar, Nebenkosten und Zahlung
7.1 Honorar, Anbieter und Rechnungsaussteller ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese gesetzlich geschuldet ist. Der Auftragnehmer darf für den ihm zugeordneten und von ihm zu fakturierenden Leistungsteil angemessene Teilrechnungen oder vereinbarte Akontozahlungen legen.
7.2 Reise-, Nächtigungs-, Material-, Raum-, Lizenz- und sonstige notwendige Fremdkosten werden verrechnet, soweit dies vereinbart oder für den Auftrag erkennbar erforderlich ist. Bei wesentlichen, nicht vorab bezifferten Kosten wird vorher die Zustimmung des Auftraggebers eingeholt.
7.3 Rechnungen werden elektronisch übermittelt und sind binnen 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig, sofern im Angebot oder auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist. Bei mehreren Anbietern stellt jeder Anbieter nur den ihm im Angebot zugeordneten Leistungsteil in Rechnung.
7.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Betreibungskosten. Gegenüber Unternehmern ist der Auftragnehmer nach erfolgloser angemessener Nachfrist berechtigt, weitere Leistungen bis zur Zahlung auszusetzen. Zwingende Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
8. Arbeitsergebnisse und geistiges Eigentum
8.1 Urheber- und sonstige Schutzrechte an Konzepten, Unterlagen, Präsentationen, Trainingsmaterialien, Methoden, Vorlagen, Analysen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.
8.2 Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die im Vertrag vorgesehenen eigenen internen Zwecke. Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung oder kommerzielle Wiederverwendung bedürfen der Zustimmung in Schriftform, soweit sie nicht vom Vertragszweck oder zwingendem Recht gedeckt sind.
8.3 Vorbestehende Unterlagen und Rechte des Auftraggebers bleiben dessen Eigentum. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte ein und sichert zu, hierzu berechtigt zu sein.
8.4 Referenznennung und Logo: Ab Beginn der Zusammenarbeit ist der Auftragnehmer berechtigt, den Namen und das Unternehmenslogo des Auftraggebers unentgeltlich in sachlichen Referenzlisten auf seiner Website, in Präsentationen, Angebotsunterlagen und geschäftlichen Social-Media-Auftritten zu verwenden. Der Auftraggeber räumt dafür ein einfaches, auf diesen Zweck beschränktes Nutzungsrecht ein und sichert zu, hierzu berechtigt zu sein.
8.5 Der Auftraggeber kann dieser Nutzung bereits bei Auftragserteilung oder jederzeit später in Textform, etwa per E-Mail, widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleiben neue Nutzungen; Online-Darstellungen werden innerhalb angemessener Frist entfernt. Bereits verbreitete Druckwerke müssen nicht zurückgerufen werden.
8.6 Vertraulichkeitsvereinbarungen gehen vor. Projektinhalte, Ergebnisse, Bilder, Aussagen oder Testimonials werden nur mit gesonderter schriftlicher Zustimmung veröffentlicht.
9. Verschwiegenheit und Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer behandelt alle als vertraulich erkennbaren oder bezeichneten geschäftlichen Informationen des Auftraggebers vertraulich und verwendet sie nur zur Vertragsdurchführung. Die Pflicht gilt auch nach Vertragsende.
9.2 Die Verschwiegenheit gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund einer gesetzlichen bzw. behördlichen Verpflichtung offengelegt werden müssen. Soweit rechtlich zulässig, wird der Auftraggeber vor einer verpflichtenden Offenlegung informiert.
9.3 Personenbezogene Daten werden nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften und der Datenschutzerklärung verarbeitet. Werden im Projekt personenbezogene oder besonders schutzwürdige Daten benötigt, legen die Parteien Rollen, Zwecke, Zugriffe, Löschung und Sicherheitsmaßnahmen vorab fest.
9.4 Vertrauliche oder personenbezogene Daten dürfen in externe KI-, Cloud- oder Kollaborationsdienste nur eingestellt werden, wenn dies vereinbart, datenschutzrechtlich zulässig und durch angemessene Schutzmaßnahmen abgesichert ist.
10. Gewährleistung
10.1 Der Auftragnehmer behebt ihm zurechenbare Mängel innerhalb angemessener Frist. Der Auftraggeber hat Mängel nachvollziehbar zu beschreiben und die Prüfung und Behebung zu ermöglichen.
10.2 Die Gewährleistungsfrist für werkvertragliche Leistungen beträgt sechs Monate ab Übergabe bzw. Abschluss der jeweiligen Leistung, soweit gesetzlich zulässig. Die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 UGB gilt, wenn deren gesetzliche Voraussetzungen vorliegen.
11. Haftung
11.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden – ausgenommen Personenschäden – ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für von ihm beigezogene Mitarbeiter:innen, Spezialist:innen und Subunternehmer.
11.2 Bei schlicht grober Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, mit dem Nettohonorar des betroffenen Einzelauftrags begrenzt.
11.3 Soweit gesetzlich zulässig, besteht keine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktions- oder Betriebsausfall, Datenverlust, Reputationsschäden oder Ansprüche Dritter.
11.4 Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden, soweit gesetzlich zulässig.
11.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für wirtschaftliche, persönliche oder organisatorische Entscheidungen und Umsetzungen des Auftraggebers sowie für Ergebnisse, die auf unvollständigen, unrichtigen oder verspäteten Angaben des Auftraggebers beruhen, soweit ihn daran kein grobes Verschulden trifft. Arbeitsergebnisse, insbesondere KI-generierte Inhalte, sind vom Auftraggeber vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Eignung und Rechtmäßigkeit zu prüfen.
11.6 Für Verfügbarkeit, Sicherheit, Änderungen oder Ergebnisse von Produkten und Diensten unabhängiger Drittanbieter haftet der Auftragnehmner nur, wenn er eigene Auswahl-, Hinweis- oder Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat.
11.7 Der Auftraggeber hat zu beweisen, dass ein geltend gemachter Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
12. Vertragsdauer und vorzeitige Beendigung
12.1 Die Zusammenarbeit endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Laufende Verträge enden durch Zeitablauf oder ordentliche Kündigung nach der individuell vereinbarten Frist.
12.2 Das Recht zur sofortigen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei eine wesentliche Vertragspflicht trotz angemessener Nachfrist erheblich verletzt, die Zusammenarbeit unzumutbar wird oder erforderliche Mitwirkung dauerhaft unterbleibt.
12.3 Bei Beendigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen und nachweislich eingegangenen, nicht vermeidbaren Fremdkosten zu vergüten. Ansprüche nach § 1168 ABGB bleiben unberührt.
13. Kommunikation und Form
13.1 Vertragsbezogene Erklärungen können, soweit gesetzlich zulässig, in Textform, insbesondere per E-Mail, abgegeben werden. Änderungen von Kontakt- oder Rechnungsdaten sind unverzüglich mitzuteilen.
13.2 Individuelle Abreden bleiben wirksam. Ein vereinbartes Text- oder Schriftformerfordernis berührt Erklärungen nicht, für die das Gesetz eine andere Form zwingend vorsieht oder deren Wirksamkeit trotz Formmangels anordnet.
14. Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
14.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen ist soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Linz ausschließlich zuständig.
14.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.